Praktika

Nutzen für Praktikanten und Unternehmen

Informationsbroschüre | PDF, 975 kB


Energiesparlampen

Bei Bruch ist Lüften das A&O

Presseinformation des Umweltbundesamtes | PDF, 78 kB


Mit dem Bürgschaftsservice Liquidität sichern? Kooperationsvereinbarung mit der Kreishandwerkerschaft Nürnberg

Bürgschaftsrahmenvertrag als sichere Alternative zum Bürgschaftskredit bei der Bank

Die Anrechnung der Gewährleistungsbürgschaften auf die Kreditlinien bei der Hausbank reduziert die Möglichkeit die Kontokorrentlinien voll auszuschöpfen. Die Banken unterscheiden nicht, ob die Kreditlinien mit »cash« oder mit Bürgschaften ausgeschöpft werden.
Nutzen Sie die clevere Lösung über den Bürgschaftsservice der Kreishandwerkerschaft und fahren Sie »zweigleisig«. Nutzen Sie Ihre Bankkreditlinien für die Vorfinanzierung der Baustellen (Löhne, Material,...) und lagern Sie die Bürgschaften auf den Bürgschaftsservice aus.

Durch ein zweites Standbein schaffen Sie Unabhängigkeit von Ihrer Bank. Auch eine Umschuldung auf den Bürgschaftsservice kann für viele Betriebe sinnvoll sein.

Nutzen Sie den Vorteil der Innungsmitgliedschaft! Über den exklusiven Rahmenvertrag können Bürgschaftskredite für Gewährleistungsbürgschaften zu sehr günstigen Konditionen dargestellt werden. So sind für Gewährleistungsbürgschaften bis zu einem Betrag von EUR 100.000,-- keine Sicherheiten zu hinterlegen. Hierfür müssen nur wenige Bedingungen erfüllt werden.

Die Beiträge werden nur auf den beanspruchten Teil erhoben und nicht auf die Bürgschaftslinie. Aufgrund der Innungsmitgliedschaft werden keine Mindestgebühren, keine Ausfertigungsgebühren und keine Rückgabegebühren erhoben!! Sondertexte von Auftraggebern werden ebenfalls gezeichnet.

Eine Bereitstellungsgebühr für die Kreditlinie wird ebenfalls nicht erhoben. Die einzelnen Urkunden können per Internet beantragt werden. Hierdurch kann eine taggleiche Bearbeitung erfolgen.

Bei Interesse senden Sie das nachfolgende Antwortfax direkt an Helmsauer & Preuß: buergschaften@helmsauer-preuss.de


Informationsbroschüre | PDF, 368 kB
Antwortfax | PDF, 52 kB



Fit for Work 2011

Förderung der beruflichen Ausbildung in Höhe von EUR 3.500,00 für Jugendliche ohne Schulabschluss ab Schulentlassungsjahr 2011.

Diese Richtlinie gilt für betriebliche Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 01. Juli 2011 begonnen haben. Für betriebliche Ausbildungsverhältnisse, die vor dem 01. Juli 2011 begonnen haben, gelten die Förderregelungen der bisherigen Richtlinie.

Förderhöhe: 3.500 Euro je gefördertes Ausbildungsverhältnis

Genaue Infos unter:
http://www.stmas.bayern.de/arbeit/bildung/fitforwork11.htm


Bayerischer Exportpreis 2012

Liebe Unternehmerinnen und Unternehmer,
Sie führen ein Unternehmen mit höchstens 50 Vollzeitbeschäftigten und haben neue Märkte im Ausland bereits erfolgreich und viel versprechend in Angriff genommen?
Sie zeichnen sich durch besondere unternehmerische Leistungen und Innovationsbereitschaft bei der Erschließung neuer Märkte aus?

Dann bewerben Sie sich für den Exportpreis Bayern 2012!  

Bewerbungen sind ab dem Frühjahr 2012 auf der Homepage www.exportpreisbayern.de möglich.


Ausbildungsbonus ab 01.07.2008

Anträge auf den Ausbildungsbonus können ab sofort bei der zuständigen Arbeitsagentur gestellt werden. Arbeitgeber, die förderungsbedürftige Jugendliche einstellen, die seit längerem vergeblich einen Ausbildungsplatz suchen, erhalten von der Agentur für Arbeit einen einmaligen Bonus von 4.000, 5.000 oder 6.000 Euro. Wichtig ist dabei, dass der Antrag vor dem vereinbarten Beginn der Ausbildung gestellt wird.

Der Bonus kann für Ausbildungsverträge gezahlt werden, die zwischen dem 1. Juli 2008 und dem 31. Dezember 2010 beginnen. Die Auszahlung des Bonus erfolgt in zwei Schritten. 50 % des Bonus erhält der Arbeitgeber nach Ablauf der Probezeit. Die andere Hälfte nach der Anmeldung des geförderten Auszubildenden zur Abschlussprüfung.

Fragen und Antworten zum Ausbildungsbonus | Größe: 20 kB