Rund um die KHW

Juni 2018 | Presseinformation

Statement von Kreishandwerksmeister Achim Hanisch zur möglichen Ausdehnung der Tachographen-Pflicht auf den Gewichtsbereich zwischen 2,4 bis 3,5 Tonnen:

Am 4. Juni 2018 hat der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments beschlossen, dass nun auch Fahrzeuge im Gewichtsbereich zwischen 2,4 und 3,5 Tonnen einen digitalen Tachographen einbauen müssen. Auch wenn die Gültigkeit der Tachographen-Pflicht im unteren Gewichtsbereich auf internationale Transporte beschränkt wird und die bisherige Handwerkerausnahme innerhalb eines Radius von 100 Kilometern bestehen bleiben soll, wird der Beschluss aus den Reihen des Handwerks kritisch gesehen.    

Dazu Achim Hanisch, Kreishandwerksmeister der Kreishandwerkerschaft Nürnberg Stadt und Land: „Der Beschluss des EU-Parlaments ist für uns von der Kreishandwerkerschaft Nürnberg Stadt und Land nicht nachvollziehbar – selbst wenn die Tachographen-Pflicht im leichten Fahrzeugsegment lediglich bei grenzüberschreitenden Transporten und bei Fahrten über einem Radius von 100 km besteht, sind doch viele Handwerksbetriebe betroffen. Denn Transporte oder Fahrten zu Kunden überschreiten häufig diesen Radius. Immer mehr Unternehmen sind zudem auch international tätig, gerade und vor allem, wenn sie ihren Sitz in grenznahen Gebieten haben. Nachdem der bürokratische Aufwand Ende Mai mit Inkrafttreten der neuen Datenschutzgrundverordnung extrem gestiegen ist, kommt mit der Tachographen-Pflicht eine neue Welle an Bürokratisierung auf die Betriebe zu, die nicht zu unterschätzen ist. Besonders kleine und mittlere Unternehmen müssen sich zudem auf immense Kosten einstellen – denn der Einbau und die Wartung der digitalen Tachographen sind extrem teuer. Wir sehen den Beschluss auch deshalb kritisch, weil offensichtlich kein Unterschied zwischen Handwerkern und Berufskraftfahrern gemacht wird. Es ist natürlich richtig und wichtig, im Personen- und Güterfernverkehr die Lenk- und Ruhezeiten zu kontrollieren, schließlich geht es hier um den Schutz von Berufskraftfahrern und anderer Verkehrsteilnehmer. Aber mit diesem Beschluss ist es nicht mehr weit, bis die Tachographen-Pflicht für leichte Fahrzeuge auch innerhalb Deutschland eingeführt wird. Das letzte Wort ist hier noch nicht gesprochen und wir können nur hoffen, dass das EU-Parlament den Beschluss noch einmal modifiziert, um unsere Handwerksbetriebe nicht noch mehr zu belasten. Schließlich sind sie die Stütze unserer Wirtschaft und damit auch der Gesellschaft.“

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