Um sicherzustellen, dass bei einem betrieblichen Unfall Erste Hilfe geleistet werden kann, ist der Arbeitgeber verpflichtet, betriebliche Ersthelfer ausbilden zu lassen.
Die Anzahl der Ersthelfer richtet sich nach Art und Größe des jeweiligen Unternehmens. Bei z. B. 2 – 20 anwesenden Versicherten muss stets mindestens ein Ersthelfer vor Ort sein.
Im Erste-Hilfe-Lehrgang erwerben die Teilnehmer grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten, um bei fast jedem Notfall richtig helfen zu können.
Zum Abschluss des Kurses erhält jeder Teilnehmer eine Broschüre mit dem Lehrgangsinhalt (BGI 829 Handbuch zur Ersten Hilfe) und eine Teilnahmebescheinigung.
Wenn Sie mir Infos benötigen, finden Sie hier alles im Überblick.
Wir bieten zwei Termine an:
Grundkurs- Nr. 1: Dienstag, 20. Oktober 2026 - zur Anmeldung
Grundkurs- Nr. 2: Montag, 30. November 2026 - zur Anmeldung